GESUNDHEIT · INFO

Krankenkassen

Informationen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen

Sind die Massagen krankenkassenanerkannt?

Diese Frage höre ich regelmässig – und sie ist berechtigt. Meine Behandlungen (Gesundheitsmassage, Workshop Schmerztherapie, Dehnen nach Liebscher & Bracht) sind nicht krankenkassenanerkannt.

Die Kosten können jedoch teilweise übernommen werden, wenn Du eine entsprechende Zusatzversicherung hast (z.B. für alternative oder komplementäre Behandlungen). Eine Übernahme durch die Grundversicherung ist nicht möglich.


Was bewirken Massagen?

Hier ein Auszug der positiven Wirkungen:

  • Steigerung der Durchblutung
  • Entspannung der Muskulatur, Haut und des Bindegewebes
  • Psychische Entspannung
  • Lösen von Verklebungen zwischen Haut-, Gewebe- und Muskelschichten
  • Schmerzlinderung
  • Reduktion von Stress
  • Senkung von Blutdruck und Pulsfrequenz
  • Anregung der Blut- und Lymphzirkulation

Regelmässige Massagen sind eine Investition in Deine Gesundheit und Dein Wohlbefinden – von innen heraus. Du hast nur eine Gesundheit. Das bist Du Dir wert!

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Fragen zur Kostenübernahme?

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